Rolle der Hausärzt:innen bei der COVID-19-Therapie mit antiviralen Medikamenten

Im Fall einer Infektion von Risikopatient:innen können COVID-19-Medikamente, frühzeitig eingenommen, eine schwere Erkrankung mit Spitalsbehandlung bis hin zu einem tödlichen Verlauf, verhindern. Den Hausärzt:innen kommt bei der Verordnung auf breiter Basis eine tragende Rolle bei. Sie können die beiden Medikamente Paxlovid und Lagevrio zur oralen Einnahme unter bestimmten Voraussetzungen verschreiben.

Hausärzt:innen sind die ersten Ansprechpartner:innen bei der ambulanten Behandlung einer COVID-Infektion, weil sie ihre Patient:innen meist lange kennen und über Vorerkrankungen Bescheid wissen. Sie genießen deren Vertrauen und sind wohnortnahe zu erreichen.

Die Aufgabe in der Primärversorgung ist die Indikationsstellung und frühestmögliche Verordnung einer antiviraler Therapie bei nachgewiesener COVID-19-Infektion und noch milder bis moderater Symptomatik bei Personen mit erhöhtem Risiko. Die Ärzt:in entscheidet, ob die Behandlung, vorrangig mit Paxlovid, angezeigt ist. In Studien hat Paxlovid eine Wirksamkeit von 89 Prozent gegen eine Spitalsaufnahme oder Tod durch COVID-19 bei Risikopersonen gezeigt. 

Als Wundermittel oder Alternative zur Impfung darf Paxlovid nicht gesehen werden. Laut der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hieß es bei der Zulassung des Medikaments, dass es zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen eingesetzt werden soll, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Covid-19-Verlauf zu entwickeln.

Empfehlung für die breite Versorgung von Risikogruppen

Die Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) hat mit der Karl Lahnsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften Empfehlungen für die Therapie mit Paxlovid herausgegeben:

  • Es muss eine Infektion mit PCR- oder ärztlichem Antigen-Schnelltest mit sensitivem Testkit bei symptomatischen Personen festgestellt sein
  • Es dürfen maximal fünf Tage seit Symptombeginn vergangen sein
  • Die betroffene Person muss Risikofaktoren für einen schweren Verlauf erfüllen. Die Risikoabschätzung erfolgt nach Impfstatus und Risikogruppe.

Paxlovid sollen Menschen über 60 Jahren mit Risikofaktoren erhalten, zu denen etwa starkes Übergewicht, Diabetes, Bluthochdruck und chronische Nieren- oder Lungenerkrankungen gehören, sowie auch Menschen, die immunschwach oder immunsupprimiert sind oder die aus anderen Gründen keinen Impfschutz aufbauen können. Auch Geimpften mit Risikofaktoren für schwere Erkrankung kann das Präparat verschrieben werden. 

Wechselwirkungen abchecken

Das größte Problem bei der Verordnung können Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen sein. Da viele Risikopatient:innen mehrere Medikamente einnehmen, müssen die Hausärzt:innen abchecken, ob es zu beeinträchtigenden Interaktionen kommen kann. Die Merdiziner:innen prüfen auch, ob ein vorübergehendes Absetzen von interagierenden Arzneien möglich ist. Bestimmte Blutfettsenker, Mittel gegen Epilepsie, Krebsmedikamente oder Medikamente gegen Depressionen sollten nicht gleichzeitig mit Paxlovid eingenommen werden. Schwere Nieren- oder Leberkrankungen gelten als Kontraindikation für die Verschreibung. Sollte Paxlovid nicht angezeigt sein, kann Lagevrio verordnet werden. 

Beschreibung der Virostatika in der Primärversorgung

  • Paxlovid (Wirkstoffe Nirmatrelvir und Ritonavir): Das antivirale Medikament kann als Tablette eingenommen werden und kombiniert zwei Substanzen, die die Virusvermehrung hemmen. Die Tabletten müssen so schnell als möglich nach Symptombeginn  zwei Mal täglich über fünf Tage lang eingenommen werden. 

Die häufigsten Nebenwirkungen in den Zulassungsstudien von Paxlovid waren vorübergehende Geschmacksstörungen, Durchfall, Kopfweh und Erbrechen. 

  • Lagevrio: (Wirkstoff Molnupiravir) Das Medikament greift in den Vervielfältigungsprozess des Virus ein und macht es funktionsuntüchtig. 

Das Medikament wird verordnet, wenn Paxlovid wegen einer Kontraindikation oder schweren Wechselwirkung mit anderen Wirkstoffen nicht verschrieben werden kann. Einnahme erfolgt ebenfalls zwei Mal täglich über fünf Tage. Interaktionen mit anderen Medikamenten sind bisher nicht bekannt.

Beobachtete seltene Nebenwirkungen sind Schwindel, Kopfschmerzen, Durchfall, Übelkeit, Hautausschlag. Bei Schwangerschaft darf es nicht verschrieben werden. 

Bei unerwünschten Nebenwirkungen sollen Patient:innen sofort die behandelnde Ärzt:in verständigen. 

Wichtig: Bei möglichen COVID-Symptomen sollen Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen keine Zeit verlieren und den/die Hausärzt:in kontaktieren. Er/sie berät individuell und kann bei Bedarf ein Rezept für Paxlovid oder Lagevrio ausstellen.

 

Fotos: freepik

 

 

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