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Pack die e-card ein – Krankenversichert und beruhigt auf Reisen

Jeder will einen unbeschwerten, erholsamen und ungestörten Urlaub erleben – Doch niemand ist im Ausland und den Ferien vor Unfall, Krankheit und medizinischen Notfällen gefeit. Es folgen Infos und Tipps, wie man in fremden Ländern rasch die bestmögliche Hilfe bekommt und was man zur Krankenversicherung, bzw. Verrechnung, wissen sollte.

112 ist der europäische Notruf. Diese Nummer sollte jeder kennen. Sie ist in allen EU-Ländern kostenfrei zu wählen. Sich zusätzlich über örtliche Notrufnummern und medizinische Versorgung informieren, kann nicht schaden. 

Was Sie für Auslandsreisen wissen sollten: Das Bürgerservice des Außenministeriums gibt unter www.bmeia.gv.at Infos, Tipps und Kontaktdaten. Beispiele:

  1. Für Notfälle im Ausland+43 1 90115 4411
  2. Für allgemeine Informationen zu Auslandsreisen und Visafragen:+43 1 90115 3775
  3. Mit einer App für das Smartphone (www.auslandsservice.at) können die Adressen aller Botschaften und Konsulate weltweit abgerufen werden. Diese Institutionen helfen im Notfall weiter.

Fix und griffbereit ins Geldbörserl oder zu den Reiseunterlagen gehört die e-card, die gleichzeitig alsEuropäische Krankenversicherungskarte EKVK fungiert! Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card und ersetzt den früheren Urlaubskrankenschein. Dafür sorgen, dass alle Datenfelder dort ausgefüllt sind. Sind die Felder mit Sternchen befüllt, ist man im Ausland nicht anspruchsberechtigt. Dies kann der Fall sein, wenn man erst kurz versichert ist. Wenn dem so ist, vor der Reise beim Krankenversicherungsträger die Ausstellung einer „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EVKV“ beantragen.

Gültigkeit der EKVK

  • EU Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil). In Frankreich ist es üblich, dass auch einheimische PatientInnen Behandlungen selbst bezahlen und sie dann im Nachhinein vom Krankenversicherungsträger vergütet bekommen. Das gilt auch für Urlauber. Daher eine detaillierte Rechnung verlangen, die nach Rückkehr bei der zuständigen Versicherung eingereicht wird. Die Vergütung erfolgt nach österreichischen Tarifen. 
  • EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen
  • EFTA-Staaten: Schweiz
  • Balkanländer: Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Wichtig:

  • Bei Ärzten und Spitälern, die keinen Vertrag mit der Sozialversicherung des Aufenthaltsstaates haben, muss man die Rechnung – so wie auch in Österreich bei einem Wahlarzt– vorerst selbst bezahlen und diese dann zur Rückerstattung in Österreich einreichen.
  • Fährt jemand nur zum Zweck einer geplanten ärztlichen Behandlung ins Ausland, soll er sich beim Versicherungsträger über die geltenden Bestimmungen zur Kostenübernahme vorher erkundigen. 

Kostenrückerstattung 

Für Reisen in die Türkei ist noch ein „Auslandsbetreuungsschein“ (=Urlaubskrankenschein) notwendig. Er ist beim Dienstgeber oder Krankenversicherungsträger erhältlich. Vor Beginn der ärztlichen Behandlung muss er beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Dann werden ärztliche Leistungen, Medikamente oder Krankenhaus auf Kosten der Krankenkasse gewährt. 

In Ländern, in denen die EKVK nicht gilt, sind sämtliche ärztliche Leistungen vorerst selbst zu bezahlen. Man kann die bezahlten Rechnungen zur Kostenerstattung in Österreich einreichen. Der zuständige Krankenversicherungsträger in Österreich ersetzt im Normalfall 80 Prozent der Kosten, die bei gleicher Behandlung eines Vertragsarztes im Inland entstanden wären. 

Für Reisen nach Übersee kann der Abschluss einer privaten Reiseversicherung für Krankheitsfall/Spitalsaufenthalt/eventuellen Heimtransport, sinnvoll sein. Transportflüge können mehrere Tausend Euro kosten. 

Im Notfall rasch handeln 

Bei schweren Verletzungen, akuten Erkrankungen bzw. Verschlechterung vorbestehender Leiden ist die rasche Information über den Patienten/die Patientin für den Behandler notwendig. Vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen sollen Diabetiker-, Transplantations- oder Dialysepass sowie folgende Daten auf einem Zettel immer mit sich tragen:

  • Namen, Geburtsdatum, Heimatadresse
  • Aktueller Aufenthaltsort
  • Behandelnder Arzt/behandelnde Ärztin im Heimatland: Name, Krankenhaus, Abteilung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Kontaktperson zu Hause: Name Telefon, E-Mail Adresse
  • Kontaktperson am Urlaubsort: Name, Erreichbarkeit, Telefonnummer

Bei einem Unfall oder Notfall sollen Mitreisende die Rettungskräfte bzw. die Notfallzentrale präzise informieren: Was ist wann und wo passiert? Wie ist der Zustand des Patienten/der Patientin (bewusstlos, etc.)

Urlaub in Österreich

Wer innerhalb von Österreich ärztliche Behandlung braucht, kann allerorts Vertragsärzte und -ärztinnen aufsuchen, egal in welchem Bundesland. Dieser/diese vermerkt die Leistung im e-card-System. Damit kann zu Hause im eigenen Bundesland ohne Probleme eine Ordination derselben Fachrichtung innerhalb eines Quartals aufgesucht werden.  

 

Fotos: freepik

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